Willkommen bei der

Ehemaligen Reithalle am Park GbR

Gastronomie und Vermietung

SUCHEN SIE DAS RICHTIGE AMBIENTE …

… für Ihre Hochzeitsfeier, Familienfest oder Firmenveranstaltung?

Als Reithalle im Jahre 1898/99 erbaut, direkt am Stadtpark und Stadtgraben gelegen, bieten wir mit 2 Sälen und einen Bistro-Bereich – ausreichend bis 130 Personen – Ihnen den richtigen Rahmen für Ihre Feier im ganz besonderen Ambiente.
Unser Haus arbeitet mit renomierten Party-Service-Firmen zusammen, wobei jedoch jeder Gastgeber diesbezüglich frei entscheiden kann.
Freundliches Servicepersonal ist für uns genauso wichtig, wie die richtigen Dekorationen, DJ`s und Moderatoren.
Im Sommer können Sie natürlich auch unseren Terrassenbereich für Ihren Sektempfang nutzen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und wir beraten Sie gern hinsichtlich Ihrer besonderen Veranstaltung. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Sprechen Sie uns an und wir kümmern uns gern um Ihre Feierlichkeiten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Ulrike Winkler ist unter 05331-1521 sonntags-freitags ab 17:00 Uhr zu erreichen.


KLEINER SAAL

bis ca. 70 Personen

KLEINER SAAL

Kombinationsmöglichkeiten mit BISTRO & THEKE

GROSSER SAAL

bis ca. 130 Personen

GROSSER SAAL

Kombinationsmöglichkeiten mit BISTRO & THEKE

Kleiner Saal

Großer Saal

VERMIETUNGSPREISE AB €  790,-
Im Preis enthalten: Tischdecken weiß/Mitteldecken/Servietten verschiedene Farben gefaltet und eingedeckt. Bestecke (von der Catering-Firma angeliefert) pro Person zweifach eingedeckt. Kerzen/Teelichtvariationen und Leuchter: Silber, 5flammige Gold- oder Glas. Buffetaufbau: weiß eingedeckt, bodenlang mit Skirtings und passenden hohen Leuchtern. Bühnenbenutzung für einen DJ im großen Saal, Lichtanlagengrundeinstellung. Für den Sektempfang bodenlang-weiß eingedeckte Stehtische in der Außenanlage oder auf der Tanzfläche möglich. Eine Getränkeauswahl wird mit Ihnen abgesprochen.

  • Die Endreinigung wird von uns durchgeführt.
  • Alle Preise inklusiv 19% Mehrwertssteuer.
  • Für Schäden innerhalb und außerhalb des Gebäudes haftet der Veranstalter.
  • Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.